Menschen mit Behinderungen gehören mitten hinein in die Gemeinschaft – von Anfang an. Kinder mit und ohne Behinderungen besuchen die gleichen Kindergärten und Schulen in ihrer Nachbarschaft. Ausbildung und Beruf finden gemeinsam in inklusiven Betrieben statt. In der Freizeit haben alle die Möglichkeit, in Sportvereinen, Theater- oder Musikgruppen nach ihrer Wahl mitzumachen. Das ist Inklusion und Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (kurz UN-BRK) und der nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030.
Besonders wichtig zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Gemeinden. In den Städten und Dörfern wird die Lebenswirklichkeit von und für Menschen mit Behinderungen wesentlich gestaltet. Bürgermeister*innen können maßgeblich zur Lebensqualität beitragen, indem sie nachhaltige Angebote wie z. B. barrierefreie Wohn- und Lebensräume gestalten und anbieten. Aufgrund des demografischen Wandels wird auch eine zunehmend älter werdende Bevölkerung die positiven Veränderungen begrüßen.
Mit unserer Arbeit wollen wir verschiedene Barrieren in der Gesellschaft abbauen. Barrieren, die Menschen mit Behinderungen an einer Teilhabe hindern. Barrieren, die daran hindern, ein Leben zu führen wie andere auch.
Wir freuen uns, dass es bereits Gemeinden mit eigenen Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt. Mit dem Leitfaden „Inklusionsgemeinden“ möchten wir die Verantwortlichen vor Ort unterstützen, eigene Aktionspläne zu erarbeiten. Ziel ist, die UN-Behindertenrechtskonvention und damit die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Die Lebenshilfe möchte die Gemeinden der Südoststeiermark ermutigen, inklusive Maßnahmen und Ziele zu setzen, richtungsweisend zu agieren und gemeinsam mit uns den Weg für eine chancengerechte Zukunft zu ebnen. Die Selbstvertreter*innen der Lebenshilfe stehen als Expert*innen in eigener Sache für Fragen rund um das Thema Barrierefreiheit beratend zur Seite. Unsere Vision ist, dass alle Menschen in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit anerkannt und wertgeschätzt zusammenleben können.
Das Recht auf ein „Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft“ ist im Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fest verankert. Österreich hat sich bereits vor 15 Jahren, im Oktober 2008, dazu verpflichtet, die Inhalte der Konvention umzusetzen. Somit fordern wir nichts, was nicht ohnehin in der UN-BRK steht und damit eine Verpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden darstellt. Es ist Aufgabe der Politik sicherzustellen, dass die Bürger*innen zu ihrem Recht kommen.