Inklusion beschreibt, wie wir als Mitglieder der Gesellschaft leben möchten:
In einem Miteinander, in dem keine Person ausgeschlossen wird.
Jeder Mensch ist ein anerkannter Teil der Gesellschaft.
Unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung, oder Lebensalter.
Alle Menschen sind verschieden. Die Gesellschaft profitiert von der Vielfalt der Einzelnen.
Inklusion: mehr als eine Vision
Inklusion zielt darauf ab, dass alle Menschen in einer Gesellschaft gleichberechtigt nebeneinander leben.
Menschen mit Behinderungen sollen dazugehören, teilhaben und selbst bestimmen können – von Geburt an und in allen Lebensbereichen wie Bildung, Arbeit, Wohnen und Freizeit.
Inklusion ist ein Menschenrecht und als solches in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderhungen geregelt.
Rechte und Pflichten
Bürgerinnen und Bürger in einer inklusiven Gesellschaft leben selbständig und eigenverantwortlich. Alle Personen haben Aufgaben und Pflichten, denen sie nachkommen sollen. Sie alle haben auch die gleichen Rechte, zum Beispiel auf inklusive Bildung und gesellschaftliche Teilhabe.
Selbstbestimmung
Selbstbestimmung bedeutet, Kontrolle über das eigene Leben zu haben. Menschen mit Behinderungen haben akzeptable Wahlmöglichkeiten zur Verfügung, für die sie sich entscheiden, damit sie über ihr Leben selbst bestimmen können. Sie haben die Kompetenz dazu und werden dazu befähigt. Jeder Mensch soll mit passender Unterstützung selbstbestimmt und mit guten sozialen Beziehungen leben können.
Teilhabe
Wenn Menschen mit Behinderungen von Anfang an selbstverständlich dabei sind, bei inklusiven Bildungsangeboten, bei der bezahlten Erwerbsarbeit und bei Freizeitaktivitäten, wenn sie in kleinen Wohneinheiten in der Gemeinde ein inklusives Leben mit dem Recht auf Unterstützung bis ins hohe Alter führen, wenn sie als Bürgerinnen und Bürger mit allen Rechten und Pflichten anerkannt und wertgeschätzt sind: Dann leben wir Inklusion und Teilhabe.
Inklusion und Teilhabe bedeutet für einen Menschen mit intellektuellen Behinderungen zum Beispiel, dass ihm die Gesellschaft selbstverständlich die Möglichkeit gibt, als Kind in einen inklusiven Kindergarten zu gehen. Anschließend eine Regelschule zu besuchen – und wie andere Schülerinnen und Schüler auch – das Recht zu haben, die gesamte Schulzeit ein inklusives Bildungsangebot genießen zu dürfen, auch in der zweiten Sekundarstufe.
Mit der UN-Konvention sollen die Bedingungen für ein selbstbestimmtes Leben gesichert werden.
Inklusion
- Alle Menschen in einer Gesellschaft sind gleichberechtigt.
- Menschen sind unterschiedlich, einer kann vom anderen lernen.
- Es gibt keine Ausgrenzung.
- Menschen mit Behinderungen werden von Anfang an anerkannt und sind selbstverständlich dabei.
Teilhabe
- Alle Menschen sollen teilnehmen an der Bildung, am Arbeitsleben und der Freizeit, ebenso beim Wohnen in der Gemeinde.
- Dabei soll jeder und jede so unterstützt werden, wie er oder sie es braucht.
Selbstbestimmung
- Selbstbestimmung bedeutet, dass man Möglichkeiten zur Auswahl hat. Dann kann man das eigene Leben selbst gestalten.
Was ist der Unterschied zwischen Integration und Inklusion?
Integriert wird ein Mensch, der schon ausgeschlossen ist oder von außen kommt. Integration zielt auf die persönliche Anpassungsleistung des zu integirerenden Menschen. Das System selbst (Schule, Arbeit, Vereine…) ändert sich nur wenig.
Inklusion bedeutet, dass von vornherein keine Person ausgeschlossen wird. Dass also das allgemeine Schulsystem kein Kind ausschließt oder abweist, sondern jedes Kind mit seinen Altersgenossinnen und -genossen lernt. Dass Menschen im regulären Arbeitsmarkt dabei sind oder wie alle anderen auch in der Nachbarschaft leben. Dafür bietet die Gesellschaft Unterstützung an und verändert sich selbst. Sie heißt alle Menschen willkommen.